Kanzleilogo Weigel & Kollegen

Weigel & Kollegen

Rechts- & Steuerberatung

Informationsbrief April 2021

Erschienen am 18.03.2021

Inhalt:

  1. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
  2. Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
  3. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie – Kinderbonus – Verlustrücktrag
  4.  Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  5.  Berücksichtigung von Aufwendungen bei Auslands(praxis)semestern
  6.  Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen